Zum Mauern bzw. Ausmauern von Feuerungsstellen und Heizgaszügen in Kachelöfen, Kaminöfen, Heizeinsätzen, Herden, Backöfen, Grillanlagen sowie für Reparaturen von Fehlstellen in Schamotteauskleidungen bis 5 mm Tiefe.
Zum Mauern bzw. Ausmauern von Feuerungsstellen und Heizgaszügen in Kachelöfen, Kaminöfen, Heizeinsätzen, Herden, Backöfen, Grillanlagen sowie für Reparaturen von Fehlstellen in Schamotteauskleidungen bis 5 mm Tiefe.